- Als Leiter/-in des Hauptamts sind Sie verantwortlich für die Organisation der Verwaltung und der Sicherstellung eines reibungslosen Geschäftsbetriebes
- Sie übernehmen bei allen anstehenden Wahlen die Wahlleitung
- Sie sind verantwortlich für die Durchsetzung des Orts- und Wasserrechts
- Sie beraten unsere Gremien wie den Gemeinderat, den Bau- und Umweltausschuss etc. bei Grundsatzfragen und rechtlichen Sachverhalten und nehmen an deren Sitzungen teil (auch außerhalb der Geschäftszeiten)
- Für Projekte wie die digitale Aktenführung, Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen Sie in Zusammenarbeit mit unseren Fachabteilungen die Projektleitung
- Von der Verwaltungsseite sind Sie Ansprechpartner/in für die Belange unserer Feuerwehren, der Kinderbetreuungskräfte und für Schule und Soziales
Ihre Aufgaben:
Wir wünschen uns:
- Abgeschlossenes Studium zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH) bzw. vergleichbarer Bachelorabschluss mit dem fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst oder Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (AL II)
- Mehrjährige Berufserfahrung als Führungskraft in der öffentlichen Verwaltung
- Selbstständiges, eigenverantwortliches, kosten- und bürgerorientiertes Arbeiten
- Offenheit für unterschiedliche Perspektiven und Lust auf Teamarbeit
- Klare und gewandte Ausdrucksfähigkeit in mündlicher und schriftlicher Form, sehr gutes Deutsch und Englisch
- Sehr gute IT-Anwenderkenntnisse (MS Office)
Wir bieten:
- Eine interessante, abwechslungsreiche Führungsposition, einen krisensicheren Arbeitsplatz in einer modernen Gemeindeverwaltung
- Flexible Arbeitszeiten (Gleitzeitmodell), Homeoffice nach Absprache und gute Fortbildungsmöglichkeiten
- Eine leistungsgerechte Bezahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung bis Besoldungsgruppe A 13 bzw. EG 12 TVöD VKA plus Petershausenzulage (135 € brutto pro Monat).
- Unterstützung bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz
- Arbeitgeberfinanzierter Beitrag zur Rentenversicherung
- Leistungen nach § 18 a TVöD wie eine betriebliche Krankenversicherung und Guthabenkarte (bis zu 50 € netto möglich)
