Ingenieur:in Bauingenieurwesen - Bundesbau

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, Bundesbauabteilung

Job-ID:

J000043251

Startdatum:

schnellstmöglich

Art der Anstellung:

Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet)

Bezahlung:
EGr. 12 TV-L
BesGr. A12 HmbBesG

Bewerbungsfrist:

06.09.2026
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Wir über uns

Gestalten Sie mit Ihrem Know-how die Infrastruktur von morgen.

Die Bundesbauabteilung (BBA) ist mit rund 200 Mitarbeiter:innen verantwortlich für die Erledigung sämtlicher Hochbauangelegenheiten des Bundes in der Freien und Hansestadt Hamburg. Hierzu gehören insbesondere die Planung und Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie die Bauunterhaltung.

Unterstützen Sie unsere Fachgruppe „Bauingenieurwesen/Umweltschutz“ als Spezialist:in für Tiefbau bei der Betreuung von Baumaßnahmen im denkmalgeschützten Bestand bis hin zu großen Neubauprojekten auf den zivilen und militärischen Liegenschaften des Bundes in Hamburg, wie z. B. die Liegenschaften des Bundeswehrkrankenhauses, der Helmut-Schmidt-Universität oder des Zolls.

Mit Ihrer Arbeit tragen Sie entscheidend dazu bei, Deutschland im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Bündnis- und Landesverteidigung weiter zu stärken.

In diesen Podcast berichtet Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde. Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

Ihr Profil

Erforderlich

Aufgrund der Tätigkeit der Bundesbauabteilung Hamburg im militärischen Bereich sind im Hinblick auf die Nationalität Einschränkungen gegeben. Bewerbungen von Personen mit ausschließlich einer in der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG genannten Staatsangehörigkeit können nicht berücksichtigt werden.

Vorteilhaft

Unser Angebot

  • 30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche
  • Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte
  • sicherer Arbeitsplatz
  • transparente und faire Bezahlung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

 

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

Eine persönliche Sicherheitsüberprüfung nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz ist für Sie selbstverständlich.  

Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt  für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).  

Informationen für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen