Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das zentrale Gremium der medizinischen Selbstverwaltung und konkretisiert den Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenversicherung im stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich. Gem. §§ 92a, 92b SGB V fördert der Gemeinsame Bundesausschuss neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung. Die Durchführung, Vorbereitung und Umsetzung der Förderung erfolgt über den Innovationsausschuss und seine Geschäftsstelle.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss, Geschäftsstelle des Innovationsausschusses, sucht Sie zum 01.10.2026 in Vollzeit, befristet bis 31.12.2027 als

 

Referent/in (m/w/d) Patientenvertretung

Kennziffer: 2026/IA-Ref-01

 

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Wir passen zusammen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 16.08.2026.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Carolin Otto, Personalbereich, gern zur Verfügung.

 

Gemeinsamer Bundesausschuss
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin
Tel.: 030/275838-934
www.g-ba.de